von Zugbegleiter am 22. September 2008, 16:36
Wie wäre es hiermit?
Wer einen besonderen Schwerbehindertenausweis besitzt, der kann viele Verkehrsmittel in Deutschland kostenlos nutzen. Besonders ist der Ausweis dann, wenn er ein großes G, GL oder H auf der Rückseite eigetragen hat. Ob man kostenlos fahren kann erkennt man auch daran, wenn der Ausweis auf der Vorderseite einen orangen Aufdruck hat, also nicht nur grün ist. Wenn auf der Vorderseite des Ausweises auch noch ein dickes "B" zu erkennen ist und darüber nicht ganz viele "XXX" sind, dann kann man auch eine beliebige Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Man kann aber mit so einem Ausweis nicht einfach in den Bus oder die Bahn einsteigen, sondern man benötigt dazu noch ein so genanntes "Beiblatt" und ein "Streckenverzeichnis".
Dieses Beiblatt bekommt man beim Versorgungsamt bei dem man auch schon seinen Ausweis bekommen hat. Es kostet für ein ganzes Jahr 60 Euro oder nur 30 Euro, wenn man nur ein halbes Jahr fahren möchte. Bekommt man jedoch Sozialhilfe, Grundsicherung oder "Hartz 4", dann ist das Beiblatt kostenlos. Wenn man selbst nur sehr selten fahren sollte und man daher auf das Beiblatt verzichtet, so muss man bei einer Bus oder Bahnfahrt zwar selber zahlen, aber eine eventuell benötigte Begleitperson fährt trotzdem kostenlos mit. Das streckenverzeichnis benötigt man nur, wenn man auch mit den Zügen der Deutschen Bahn fahren möchte.
Man braucht das Beiblatt nicht extra abstempeln und kann so oft fahren wie man möchte, auch Nachts und am Wochenende.
Die Politiker wollten mit dieser Regelung den behinderten Menschen helfen, besser am Leben teil nehmen zu können, da manche zum Beispiel eine Fahrscheinautomaten nicht bedienen können.
Doch mit welchen Verkehrsmitteln kann man denn nun fahren?
- mit Linienbussen
- mit Straßenbahnen
- mit Stadt-, Untergrund-, Hoch- und Schwebebahnen und
- mit Schiffen die Personen von einer Seite auf die andere befördern.
Man kann auch mit der Eisenbahn fahren, doch da muss man ganz besonders aufpassen, denn die ist nicht überall kostenlos.
Hier kommt wieder das Streckenverzeichnis ins Spiel. Auf diesem Verzeichnis stehen viele Nummern und dahinter Städte von denen viele bestimmt noch nie etwas gehört haben. Die Nummern werden "Kursbuchstrecken" genannt und die Städte sind die Bahnhöfe zwischen denen man mit der Eisenbahn fahren darf. Steht dort zum Beispiel: "960 zw. Tutzing und Mittenwald" so bedeut dies, das man alle Bahnhöfe zwischen Tutzing und Mittenwald kostenlos nutzen kann.
Die Kursbuchnummer ist für den Normalnutzer eigentlich nicht besonders wichtig, da sie wirklich nur in den dicken Fahrplänen der Bahn zu finden sind, nicht aber am Bahnsteigfahrplan.
Ganz wichtig ist, das man immer darauf achtet nur mit den Zügen zu fahren, bei denen im Fahrplan entweder S, RB, RE, IRE oder D steht, auf keinen Fall jedoch IC, EC oder ICE!
Die Strecken die im Streckenverzeichnis stehen, gehen alle vom Wohnort des Ausweisinhabers bis so ziehmlich genau 50 Km von diesem entfernt. Wer also nur die Strecken nutzt die im Streckenverzeichnis stehen, der braucht keine Angst zu haben das er wo möglich etwas falsch machen könnte. Hierbei kann nichts schief gehen.
Wer sich das zutraut kann auch noch wesentlich weitere Strecken unter bestimmten Voraussetzungen fahren. Hier gibt es 3 Besonderheiten:
Reine S-Bahnen können immer genutzt werden, ganz egal wohin sie fährt.
Aber Vorsicht: es gibt S-Bahnen die nach einigen Bahnhöfen einen anderen Namen - zum Beispiel RB - bekommen. Auch wenn es so etwas zur Zeit nicht gibt, kann es jederzeit wieder passieren.
Eisenbahnen im Nahverkehr die nicht von der Deutschen Bahn gefahren werden, können auch immer genutzt werden, egal wohin. Diese kann man erkennen an ihren anderen Zugbezeichnungen. Dort steht dann zum Beispiel nicht "RB", sondern "ERB", was für "eurobahn" steht. Dies ist jedoch keine Garantie für Freifahrt, da es ein paar Ausnahmen gibt! Am besten ist, man fragt vorher immer nach.
Wenn Züge in einem Verkehrsverbund fahren, können diese auch ohne Streckenverzeichnis genutzt werden. Ein Verkehrsverbund ist ein Zusammenschluss aller Bus- und Bahnunternehmen in einem bestimmten Umkreis. Man muss aber genau darauf achten wann ein Verbund zu Ende ist!
Wer ganz genau wissen möchte welche Zugstrecken er ohne das Streckenverzeichnis nutzen kann, der schaut hier auf dem Mobilitätsportal unter "Gesamtstreckenverzeichnis" nach, oder fragt hier im Forum.
Das die Freifahrt nur 50 Km gilt, ist ein Mythos!